Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

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Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Wiehl / Oberbantenberg

Standort

Die SPLG Wiehl/Oberbantenberg bietet maximal zwei Plätze für Mädchen und Jungen ab dem Kindergartenalter. Wiehl hat eine idyllische Lage im Naturpark Bergisches Land, nur 30 Autominuten von Köln entfernt. Es gibt viele Sehenswürdigkeiten wie den Wildpark, Schloss Homburg und die Tropfsteinhöhle, die in wenigen Autominuten zu erreichen sind. Für sportliche Aktivitäten stehen das Bielsteiner Freibad, der angrenzende Sportpark und die Eissporthalle zur Verfügung.
Im Ort selber befinden sich verschiedene Kindergärten, eine Grundschule, eine Gesamtschule sowie eine Körperbehindertenschule. Diese sind allesamt in wenigen Minuten fußläufig zu erreichen. Weiterführende Schulen und Förderschulen sind mit dem PKW ebenfalls schnell zu erreichen.

Räumlichkeiten

Die Haushälfte befindet sich in einer Sackgasse am Waldrand. Ein Badezimmer, der Wohn-Ess- Küchenbereich sowie das Spielzimmer werden im Untergeschoss gemeinsam genutzt. Das Kinderzimmer sowie das zweite Badezimmer im ersten Obergeschoss stehen dem zu betreuenden Kind bzw. Jugendlichen zur persönlichen Verfügung. Weitere Räumlichkeiten, wie das Büro oder Ankleidezimmer, können nach vorheriger Absprache bei Bedarf genutzt werden.

Betreuerin

Das betreute Kind bzw. der Jugendliche lebt gemeinsam mit seiner Betreuerin und deren Lebensgefährten in der großzügigen Haushälfte. Die Betreuerin ist geprüfte und anerkannte Erzieherin mit 20 Jahren Berufserfahrung als Erzieherin im Kindergarten sowie in Privathaushalten. Die Betreuerin ist seit 15 Jahren in der individualpädagogischen Jugendhilfe aktiv, des weiteren Mutter von erwachsenen Kindern und Oma von zwei Ekelkindern.

Zielsetzung

Fernziel der Arbeit ist die Hinführung zu einem autonomen und eigenverantwortlichen Leben.
Zu den pädagogischen und Zielen gehören:

  • Festigung und Förderung des Selbstwertgefühls
  • Aufbau einer vertrauensvollen, tragfähigen Beziehung zu der Betreuerin
  • Entwicklung eines Verständnisses für den Sinn von Regeln und Strukturen und deren Einübung
  • Förderung von Konzentration, adäquater Wahrnehmung und Ausdauer
  • Förderung der koordinativen, grob- und feinmotorischen Fähigkeiten
  • Frustrationstoleranz steigern
  • Förderung von Eigenverantwortung und Selbständigkeit
  • Stärkung der Sozialkompetenz
  • regelmäßiger Schulbesuch mit dem langfristigen Ziel eines erfolgreichen Ausbildungsabschlusses
  • gegebenenfalls behutsame Aufarbeitung von Traumata und Entwicklung von Bewältigungsstrategien

Methoden

Die methodischen Grundlagen basieren auf den Erkenntnissen der modernen Pädagogik, verknüpft mit den langjährigen, praktischen Erfahrungen aus der Berufstätigkeit der Betreuerin. Besonders wichtig ist der Betreuerin, die bestehenden Ressourcen der Kinder und Jugendlichen zu erkennen und ihre Entwicklung zu fördern. Ebenso wichtig ist, sie in ihrer Individualität und Emotionalität zu respektieren und diese als Basis zur Weiterentwicklung zu nehmen.

Zu den Methoden gehören folgende:

  • durch das alltägliche Leben erlernt das Kind oder der Jugendliche förderliche, soziale und alltagspraktische Fertigkeiten und kann diese auf weitere Lebensbereiche anwenden
  • durch feste Rituale sowie konsequentes, aber liebevolles und positiv verstärkendes Erziehungsverhalten erhält das Kind oder Jugendliche Orientierung und kann klare, innere Strukturen ausbilden
  • das verlässliche Beziehungsangebot der Betreuer soll helfen, vorhandene Bindungsstörungen zu reduzieren und hoffentlich zu überwinden
  • das Einüben von Selbstkontrolle soll den Kindern und Jugendlichen helfen, ihre Impulse zu kontrollieren
  • Bedürfnisse aufzuschieben und, daraus resultierend, angemessen zu handeln, langfristige Ziele zu erreichen und sich ihrer Selbstwirksamkeit bewusst zu werden
  • individuelle Unterstützung bei Hausaufgaben und regelmäßiger Austausch mit der Schule
  • Förderung von individuellen Freizeitinteressen und Entfaltungsmöglichkeiten durch eine Vielzahl an Spielen und sportlichen Aktivitäten
  • Aufbau und Pflege von sozialen Kontakten (Schule, Nachbarschaft, Sportverein o.ä.)
  • ggf. externe therapeutische Unterstützung

Ausschlusskriterien

  • akute Drogenabhängkeit
  • akute Gewaltbereitschaft
  • Tierquälerei
  • schwere psychische Erkrankungen

Elternarbeit

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist, wenn möglich, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem, der untergebrachten Kinder und Jugendlichen, zu erreichen. Soweit möglich oder sinnvoll, werden die Eltern in die Arbeit der Betreuungsstelle miteinbezogen. Dies wird im Rahmen der Hilfeplangespräche festgelegt. Die Betreuer gehen davon aus, dass es für die Identitätsentwicklung des jungen Menschen wichtig ist, sich mit seinem Herkunftssystem auseinander zu setzen. Zur Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Vergangenheit gehört die direkte Arbeit mit den Eltern durch Informationsaustausch, die Biografie-Arbeit mit dem Kind/Jugendlichen und der je nach individueller Situation angemessene Kontakt zu seinem Herkunftssystem. Die Erfahrung zeigt, dass die Kinder- und Jugendlichen die Erlaubnis der Herkunftsfamilie benötigen, um sich in der Betreuungsstelle wohl fühlen zu können. Einem Loyalitätskonflikt der jungen Menschen soll so entgegengewirkt werden.
Es werden aber auch Ablöseprozesse der Kinder und Jugendlichen unterstützt, wenn der Kontakt zu der Herkunftsfamilie nicht möglich oder von dieser nicht gewünscht ist. Besuchskontakte können bei Bedarf, einmal monatlich und in einem Umkreis von 50 km begleitet werden. Für möglicherweise angestrebte häufigere Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie, bemühen die Betreuer sich, in Zusammenarbeit mit Koordination und Jugendamt eine individuelle Lösung zu finden.

Partizipation und Beschwerdemanagement

Entwicklungsadäquat werden die Kinder/ Jugendlichen mit in die Alltagsgestaltung, Wochenplanung und Freizeitgestaltung einbezogen. Die jungen Menschen können nach Absprache Spielkameraden in die Betreuungsstelle einladen. Das pädagogische Handeln wird mit den Kindern/ Jugendlichen altersadäquat im alltäglichen Zusammenleben reflektiert. Sie werden nach ihren Wünschen und Interessen bzgl. der Hilfeplanung befragt, welche im Entwicklungsbericht dokumentiert und im Hilfeplangespräch thematisiert werden.
Zu Beginn jeder Maßnahme werden die Kinder/ Jugendlichen über die Rolle, der im Hilfeprozess beteiligten Erwachsenen, informiert. Die Kinder haben jederzeit die Möglichkeit die Koordinatorin bzw. dem Koordinator telefonisch zu kontaktieren und erhalten schriftliche Informationen über ihre Rechte und Möglichkeiten der Beschwerde.
Es wird zwischen dem Koordinator bzw. der Koordinatorin und den Kindern ein Vertrauensverhältnis erarbeitet und ihnen, in regelmäßig stattfindenden Einzelgesprächen, die Möglichkeit gegeben, ggf. ihre Probleme in der Betreuungsstelle zu thematisieren. Die Koordination wird bei Bedarf, Gespräche mit allen Beteiligten einfordern und dokumentieren und das belegende Jugendamt informieren.

Qualitätssicherung/ Begleitung durch den Träger

Die Betreuungsstelle wird im 14-tägigen Rhythmus von der Koordinatorin bzw. dem Koordinator des Trägers besucht. Die Koordinatorin/ der Koordinator gibt den Kindern und Jugendlichen Raum und Zeit Nöte, Ängste oder Sorgen mitzuteilen. Dies wird in Gesprächen oder anderen Aktivitäten außerhalb der Betreuungsstelle angeboten. Den Betreuern steht die Koordination beratend zur Seite. In Krisensituationen ist die Koordination jederzeit verfügbar, um vermittelnd tätig zu sein.
Zur Qualitätssicherung werden monatlich, alle Ereignisse schriftlich in Form einer Memo festgehalten und an die Koordination weitergeleitet. Als Vorbereitung auf das möglichst halbjährlich stattfindende Hilfeplangesprächs wird von den Betreuern ein Entwicklungsbericht der Kinder und Jugendlichen verfasst und dem belegenden Jugendamt vorgelegt.
Die Betreuer nehmen regelmäßig an Fortbildungen, abgestimmt auf die spezifischen Anforderungen der jeweilig aufgenommenen jungen Menschen und an Supervisionen teil, um die Qualität der Arbeit stetig verbessern zu können.

Gesetzliche Grundlage

Das Betreuungsangebot kann auf den Grundlagen des SGB VIII nach §§ 34, und 41 als Regelangebot mit einem Betreuungsschlüssel von 1:2 belegt werden.

Stand November 2018