Erziehungsstellen
Erziehungsstellen/Erziehungsfamilien
Erziehungsstellen sind eine Form der Familienpflege nach § 33-34 KJHG für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder- und Jugendliche, die langfristig außerhalb ihrer Herkunftsfamilie leben müssen und die der Betreuung innerhalb eines dauerhaften familiären Bezugsrahmens bedürfen.
In den meisten Fällen ist die spätere Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie geplant, - in Fällen, in denen dies aus verschiedenen Gründen nicht denkbar ist, ist die Unterbringung dauerhaft angelegt.
Die Erziehungsstelle ist gekennzeichnet durch die enge Beziehung zwischen dem zu Betreuendem und dem Betreuer bzw. der Betreuerin. Der gemeinsame Alltag bietet die Chance eine tragfähige Beziehung aufzubauen. Auf dieser Basis können emotionale und soziale Defizite der Kinder und Jugendlichen aufgearbeitet und neue Perspektiven entwickelt werden.
Erziehungsstellen sind in der Regel Familien, Ehepaare oder in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen, die bis zu 2 Kinder zur intensiven Betreuung in ihre Familie aufnehmen. Eine der Bezugs- und Erziehungspersonen verfügt über eine pädagogische/psychologische oder therapeutische Ausbildung und entsprechende Berufs erfahrung.
Im Unterschied zu Pflegefamilien betreuen diese Eltern Kinder, die Entwicklungsrückstände und Verhaltensauffälligkeiten zeigen und daher einer erhöhten pädagogischen Betreuung bedürfen. Es handelt sich in der Regel um Kinder im Alter von 4-12 Jahren (dies kann im Einzelfall variieren). Der Fachfamilie steht auch nach der Aufnahme des zu betreuenden Kindes eine kontinuierliche Begleitung durch einen Erziehungsstellenberater zur Verfügung.
Unser Erziehungsstellenberater ist Diplom-Pädagoge, Erzieher, verfügt über eine familientherapeutisch-systemische Zusatzausbildung und über langjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe und Beratung.
Er begleitet den kompletten Prozess der Vermittlung und betreut und begleitet die Erziehungsstelle langfristig auch nach der Aufnahme des Kindes. Dies umfasst regelmäßige Hausbesuche bei der Erziehungsstelle, telefonische Beratung, Begleitung der Besuchskontakte des Kindes zur Herkunftsfamilie, Kontakte zum jeweiligen zuständigen Jugendamt, Begleitung der Hilfeplangespräche beim Jugendamt. Die Arbeit einer Erziehungsstelle wird durch ein Honorar vergütet.
Ablauf:
In persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen des Erziehungsstellenberaters, werden die interessierten Familien über die Aufgaben einer Erziehungsstelle informiert. In diesem Rahmen wird vom Erziehungsstellenberater auch die Eignung der Familie überprüft.
Wird von beiden Seiten die Entscheidung für eine zukünftige Zusammenarbeit getroffen, beginnt die Vermittlungsphase. Hierbei wird besonderer Wert darauf gelegt, dass alle Beteiligten ausreichend Ruhe haben die Entscheidung über die Aufnahme eines bestimmten Kindes zu treffen. Selbstverständlich wird auch der Wunsch des Kindes berücksichtigt.
Können alle Beteiligten sich vorstellen ein bestimmtes Kind aufzunehmen, wird eine sensible Anbahnung durchgeführt. Das Kind lernt die Familie zunächst an einem neutralen Ort kennen. Verlaufen die Kontakte positiv, werden weitere Kontakte vereinbart: ein zweistündiger Besuch bei der Familie zuhause, danach eine Übernachtung usw.
Dieser Prozess ist sehr individuell.
Kommt es zur Aufnahme eines Kindes, werden in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Herkunftsfamilie Erziehungsziele formuliert und Regelungen über Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie getroffen.
Alle 6 Monate finden Hilfeplangespräche statt (im Einzelfall kann diese Zeitdauer variieren). Während des gesamten Prozesses wird die Familie vom Erziehungsstellenberater begleitet.