Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

Quo Vadis Jugendhilfe Betreuungsstellen Inlandsmassnahmen
Quo Vadis Jugendhilfe Betreuungsstellen Clearing Time out
Quo Vadis Jugendhilfe Betreuungsstellen Erlebnispädagogik
Quo Vadis Jugendhilfe Betreuungsstellen Auslandsmaßnahmen
Quo Vadis Jugendhilfe Betreuungsstellen Sonderprojekte


Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Dortmund

Standort

Der Ortsteil Dortmund-Oespel hat eher einen Vorortcharakter. Die Verkehrsanbindung an Dortmund und zu den Nachbarstädten Witten und Bochum ist durch diverse Buslinien und die nahe S-Bahn gegeben. In den gut erreichbaren, umliegenden Städten gibt es alle Schulformen, sowie weiterführende Schulen und Maßnahmen über diverse Träger und Einrichtungen. Die Einbeziehung therapeutischer Angebote in die Betreuungsarbeit ist ebenfalls umsetzbar. Die Lebensgemeinschaft bewohnt ein Fachwerkhaus mit großem Garten. In dem Haus befinden sich acht Zimmer und zwei Bäder sowie eine Dachgeschosswohnung.

Betreuerprofil

Die Lebensgemeinschaft wird von einer Sozialarbeiterin (grad.) geleitet. Sie ist Jahrgang 1950 und ist in verschiedensten Felder der Sozialarbeit seit über 38 Jahren tätig. Sowohl berufliche, wie persönliche Erfahrung und fachliche Zusatzausbildungen gehören zur Qualifikation:

  • staatlich anerkannte Sozialarbeiterin
  • Familiensysthemische Therapeutin
  • Mehrjährige Erfahrung in Supervision u. Gestalttherapie
  • Ausbildung in themenzentrierter Interaktion
  • Ausbildung zum NLP Practitioner

So bietet die Lebensgemeinschaft Kindern und Jugendlichen, mit einer schwierigen Lebenssituation, die eine familienähnliche Lebensstruktur benötigen und/ oder eine Begleitung und Unterstützung zur Bewältigung und Erlangung eines selbstbestimmten Alltags, einen geschützten Lebensraum mit fachlicher Unterstützung.
Als Ergänzungsfachkraft wohnt der Sohn (Jahrgang 1988) in der Dachgeschosswohnung nebst Partnerin (Erzieherin) und gemeinsamem kleinen Kind. Er kann ein Auszeit-/Clearingprojekt im Rahmen eines erlebnispädagogischen Reiseprojekts im eigenen Haus in Südfrankreich (Provence) anbieten.
Im Nebengebäude wohnt die Tochter (Erzieherin, Jahrgang 1977) mit Lebenspartner und Sohn.

Zielgruppe

Es gibt Platz für 2 junge Menschen ab 12 Jahren. Das Angebot gilt für m/w Kinder und Jugendliche. Menschen mit Behinderung sind ebenfalls willkommen.

  • traumatisierte Kinder, die diagnostiziert sind, therapeutisch behandelt oder im Geschehen stehen
  • Kinder mit eigenwilligen Wahrnehmungs- u. Handlungsmustern und Überlebensstrategien
  • emotionale und erzieherische Vernachlässigung
  • Kinder mit Gewalterfahrung, sexuellem Missbrauch
  • Kinder mit geistiger und/ oder körperlicher Einschränkung

Suchtmittelabhängige oder massiv aggressive junge Menschen können auf Grund der häuslichen Gegebenheiten nicht entsprechend begleitet werden. Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in dem Haus basiert auf der Rechtsgrundlage des § 27 i.V.m. § 34 SGB VIII (KJHG). Die Aufnahme setzt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung durch die Personensorgeberechtigten und eine entsprechende Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII voraus.

Betreuungsgrundlagen und Ziele

Die Unterbringung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Kindes.

  • dauerhafte Betreuung innerhalb der Lebensgemeinschaft, wenn gewünscht
  • Begleitung u. Förderung der Schul- Ausbildungsentwicklung
  • Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten
  • Lebensweltorientierung
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Beziehungsarbeit
  • Freizeitangebote
  • Zusammenarbeit mit Ämtern, Behörden, Schule, Ärzten etc.
  • Aufarbeiten und Kontakt zur Herkunftsfamilie, wenn sinnvoll
  • Biografiearbeit
  • Festigung des Selbstwertgefühls
  • Stärken erarbeiten
  • Alternativen zu negativen Verhaltensmustern erarbeiten
  • Eigene Grenzen erleben, akzeptieren und Bewältigungsstrategien erarbeiten
  • Stärken erkennen und festigen

Das Kind/ der Jugendliche erfährt demokratisches Denken und Handeln. Hier wird aufgefordert, motiviert, durch mitreden, mitgestalten und mitbestimmen aktiv Verantwortung zu Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt Westfalen-Lippe gemäß § 45 SGB VIII(KJHG) übernehmen. Sie sollen an eine eigenverantwortliche Lebensführung herangeführt werden (Partizipation). Zur Lebensgemeinschaft gehört ein kinderlieber Hund.
Elternarbeit Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit ist, wenn möglich, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem der untergebrachten Kinder und Jugendlichen zu erreichen. Soweit möglich oder sinnvoll, werden die Eltern in die Arbeit der Betreuungsstelle miteinbezogen. Dies wird im Rahmen der Hilfeplangespräche festgelegt. Die Betreuer gehen davon aus, dass es für die Identitätsentwicklung des jungen Menschen wichtig ist, sich mit seinem Herkunftssystem auseinander zu setzen. Zur Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Vergangenheit gehört die direkte Arbeit mit den Eltern durch Informationsaustausch, die Biografie-Arbeit mit dem Kind/ Jugendlichen und der, je nach individueller Situation, angemessene Kontakt zu seinem Herkunftssystem. Die Erfahrung zeigt, dass die Kinder- und Jugendlichen die Erlaubnis der Herkunftsfamilie benötigen, um sich in der Betreuungsstelle wohl fühlen zu können. Einem Loyalitätskonflikt der jungen Menschen soll so entgegengewirkt werden. Es werden aber auch Ablöseprozesse der Kinder und Jugendlichen unterstützt, wenn der Kontakt zu der Herkunftsfamilie nicht möglich oder von dieser nicht gewünscht ist.
Besuchskontakte können bei Bedarf, einmal monatlich und in einem Umkreis von 75 km begleitet werden. Für möglicherweise angestrebte häufigere Besuchskontakte zur Herkunftsfamilie, bemühen die Betreuer sich, in Zusammenarbeit mit Koordination und Jugendamt, eine individuelle Lösung zu finden.

Partizipation und Beschwerdemanagement

Entwicklungsadäquat werden die Kinder/ Jugendlichen mit in die Alltagsgestaltung, Wochenplanung und Freizeitgestaltung einbezogen. Die jungen Menschen können nach Absprache Spielkameraden in die Betreuungsstelle einladen. Das pädagogische Handeln wird mit den Kindern/ Jugendlichen altersadäquat wöchentlich reflektiert. Sie werden nach ihren Wünschen und Interessen bzgl. der Hilfeplanung befragt, welche im Entwicklungsbericht dokumentiert und im HPG thematisiert werden.
Zu Beginn jeder Maßnahme werden die Kinder/ Jugendlichen über die Rollen der im Hilfeprozeß beteiligten Erwachsenen informiert. Die Kinder haben jederzeit die Möglichkeit, die Koordinatorin telefonisch zu kontaktieren und erhalten schriftliche Informationen über ihre Rechte und Möglichkeiten der Beschwerde.
Es wird zwischen der Koordinatorin und den Kindern ein Vertrauensverhältnis erarbeitet und ihnen, in regelmäßig stattfindenden Einzelgesprächen, die Möglichkeit gegeben, ggf. ihre Probleme in der Betreuungsstelle zu thematisieren. Die Koordination wird bei Bedarf Gespräche mit allen Beteiligten einfordern und dokumentieren und das belegende Jugendamt informieren.
Qualitätssicherung/ Begleitung durch den Träger Die Betreuungsstelle wird im 14-tägigen Rhythmus von der Fachberatung und Koordinatorin des Trägers besucht.
Die Koordinatorin gibt den Kindern und Jugendlichen Raum und Zeit, ihre Nöte, Ängste oder Sorgen mitzuteilen. Den Betreuern steht sie beratend zur Seite. In Krisensituationen ist die Koordinatorin jederzeit verfügbar, um vermittelnd tätig zu sein. Zur Qualitätssicherung werden monatlich alle Ereignisse schriftlich in Form einer Memo festgehalten und an die Koordinatorin weitergeleitet. Als Vorbereitung auf die möglichst halbjährlich stattfindenden Hpg wird von den Betreuern ein Entwicklungsbericht der Kinder und Jugendlichen verfasst und dem belegendem Jugendamt vorgelegt.
Die Betreuer nehmen regelmäßig an Fortbildungen, abgestimmt auf die spezifischen Anforderungen der jeweilig aufgenommenen jungen Menschen und an Supervisionen teil, um die Qualität der Arbeit stetig verbessern zu können.


Stand April 2019