Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

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Lebensgemeinschaft Mechernich

Zielgruppe

Betreuung von bis zu zwei Kindern bzw. Jugendlichen innerhalb einer familiären Gemeinschaft. Das Angebot richtet sich an Kinder/Jugendliche mit verschiedenen Verhaltens- und Entwicklungsstörungen, die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können und eines dauerhaften, individuellen und familiären Bezugsrahmens bedürfen. Die Unterbringung kann bis ins frühe Erwachsenenalter und bis zur Erreichung der größtmöglichen Selbständigkeit erfolgen. Je nach individuellem Fall ist eine jederzeitige Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich.

Ausschlusskriterien

  • starke körperliche Beeinträchtigung/Behinderung
  • Tierhaarallergien
  • hohe Gewaltbereitschaft, Tendenzen zu sadistischen Verhaltensweisen und Tierquälerei
  • Drogenkonsum
  • Zündeln

Standort

Die Lebensgemeinschaft befindet sich am Rand einer Kleinstadt in sehr ländlicher, reizarmer Umgebung. In nächster Nähe befindet sich eine ausgedehnte Wald- und Wiesenlandschaft.

Der Ort bietet eine gute Infrastruktur, Bahn- und Autobahnanschluss, Krankenhaus, Ärzte, Sozialpädiatrisches Zentrum, Ärzte sowie zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung und ein großes Angebot unterschiedlichster Vereine. Im Ort selbst, sowie in unmittelbarer Umgebung befinden sich Kindergärten und alle wesentlichen Schulformen.

Räumlichkeiten

Das kleine Einfamilienhaus mit Garten liegt am Ende einer verkehrsberuhigten Straße in einem Neubaugebiet. Hier leben überwiegend junge Familien mit ihren Kindern. Den Ortskern erreicht man zu Fuß in ca. 5 Minuten.

Allen Bewohnern steht ein eigenes Zimmer zur Verfügung. Das Bad sowie ein großer offener Wohnraum mit Essbereich und Küche werden gemeinsam genutzt. Am Haus befindet sich eine große Garage die zum Werken und für Reparaturarbeiten usw. geeignet ist.

Betreuerin/Lebensgemeinschaft

Die betreuten Kinder bzw. Jugendlichen wohnen gemeinsam mit ihrer Betreuerin. Die beiden eigenen, erwachsenen Kinder der Betreuerin leben außerhalb. Zur Familie gehören weiterhin zwei Hunde, eine Katze und Hühner. Bei der Betreuerin handelt es sich um eine staatlich anerkannte Erzieherin mit einer zusätzlichen Ausbildung im Handwerk. Sie hat zudem eine Ausbildung im Bereich Systemisch-lösungsorientiertes Coaching, Autonomie-Training und Supervision, und ist Traumapädagogin / traumazentrierte Fachberaterin (DeGPT/BAG-TP). Sie verfügt über langjährige, vielfältige Erfahrungen im Umgang mit zum Teil schwierigen Kindern und Jugendlichen und insbesondere auch solchen mit geistigem Handicap. Die Betreuerin wird bei Bedarf bzw. zu ihrer Entlastung unterstützt durch eine pädagogische Fachkraft.

Pädagogisches Konzept/
Leitziel / Grundsätzliche Ziele

Das übergeordnete/Leitziel ist, eine möglichst selbstbestimmte, eigenverantwortlich denkende und handelnde Persönlichkeit zu erziehen, die in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen und Ideen zu entwickeln, damit sie sich als Erwachsene selbstbewusst in die Gesellschaft eingliedern kann.

Grundsätzliche Ziele sind:

  • Bindung aufbauen, aus der sich Vertrauen entwickeln kann
  • Stärkung des Selbstbewusstseins und Aufbau eines positiven, realistischen Selbstwertgefühls
  • Aufbau sozialer Kompetenzen
  • Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten (Umgang mit Geld, Hygiene usw.)
  • Entwicklung von Moral und einem Bewusstsein für Werte
  • angemessenen Umgang mit Konflikten, Frustrationen und Schwierigkeiten erlernen
  • Kreativität und Phantasie anregen bzw. wecken
  • Förderung der sprachlichen, kognitiven, motorischen, emotionalen und künstlerischen Fähigkeiten
    (orientiert am Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes)
  • Bewusstmachung eigener Stärken und Schwächen
  • Ganzheitliches Lernen
  • Motivation, Eigenaktivität anregen und fördern (Neugierde wecken)
  • Eltern in die Arbeit einbeziehen, Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie
  • Gesunde Ernährung
  • Regelmäßige Schulbesuche, Ausbildung
  • Gezielte Freizeit- und Feriengestaltung
  • Verselbstständigung

Methodische Umsetzung

Das Kind/der Jugendliche erlebt das alltägliche Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft mit liebevoller, kontinuierlicher, zuverlässiger, pädagogischer Begleitung.
In einer reizarmen, ruhigen Umgebung begegnen ihm konstante, erzieherisch konsequente Bezugspersonen. Der Tagesablauf ist klar und überschaubar strukturiert. So erfährt das Kind Kontinuität und Rhythmus, diese geben ihm Sicherheit. Die Einhaltung von Regeln, erkennen und akzeptieren von Grenzen und die Übernahme von Verantwortung für sich und andere, wird innerhalb der Lebensgemeinschaft erfahren.
Durch Partizipation im täglichen Zusammenleben erhält das Kind/der Jugendliche die Möglichkeit sich als Teil einer Gemeinschaft zu erleben, die sich für es/ihn interessiert in der es/er sich angenommen und wertgeschätzt fühlt. Besonders förderlich für eine positive Entwicklung ist die ruhige, naturnahe Atmosphäre, der Kontakt zu den Tieren (Einbeziehung in Anschaffung und Pflege) und das Erleben von tragfähigen, verlässlichen Beziehungen.

Auf dieser sicheren Grundlage kann das Kind oder der Jugendliche seine emotionalen und sozialen Defizite aufarbeiten, Vertrauen aufbauen sowie neue Perspektiven und Verhaltensmuster entwickeln.

Der Alltag birgt vielfältige Möglichkeiten zur Kommunikation. Durch Anregung zur Diskussion/Auseinandersetzung, in denen es gilt Kompromisse auszuhandeln, erlernt das Kind, eine Streitkultur zu entwickeln und zu leben.

Interessen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Talente können entdeckt und entwickelt werden und fördern die Ausformung eines positiven, realistischen Selbstbildes. Das Kind erlebt, dass es etwas verändern, schaffen kann (Selbstwirksamkeit). Erreicht wird dies durch die Einbindung in alltägliche Arbeiten wie kochen, backen, Tiere versorgen , Tisch decken , Gartenarbeit, durch kreative Angebote im Haus ( töpfern, malen, werken, fotografieren), die Schaffung von positiven Erlebnissituationen durch gemeinsame Freizeitaktivitäten wie Ausflüge in die Natur, Museumsbesuch, Theater, Zoobesuch, Radtour etc. Die Möglichkeit und Hinführung zur Mitwirkung in einem Verein oder die Teilnahme an sportlichen bzw. künstlerisch-musischen Angeboten können ebenfalls zu einer gesunden Entwicklung beitragen. Der Aufbau und die Pflege von Kontakten/ Freundschaften außerhalb der Familie werden ermöglicht, gefördert und unterstützt.
Unter Berücksichtigung von Alter und individuellem Entwicklungs-stand ist die Auseinandersetzung mit der Ursprungsfamilie und den bisherigen Erfahrungen/ Traumata für die Bildung eines guten Selbstwertgefühls von Bedeutung. Unterstützt wird dies durch die enge Zusammenarbeit mit entsprechenden Therapeuten, regelmäßiger Beratung mit dem betreuenden Koordinator, dem Jugendamt und wenn möglich durch regelmäßigen Kontakt zur Herkunftsfamilie. Bei der Elternarbeit ist eine wertschätzende, partnerschaftliche Grundhaltung und die Berücksichtigung der jeweiligen familiären Ressourcen, Voraussetzung für ein gutes Gelingen. Es steht jedoch immer das Wohl und der Schutz des Kindes/Jugendlichen im Vordergrund, wenn notwendig ist eine konsequente Grenzsetzung erforderlich.

Die Rolle der Betreuerin in der Lebensgemeinschaft

Das Kind/der Jugendliche wird als individuelle, eigenständige Persönlichkeit angenommen und mit Achtung und Respekt begegnet. Es wird eine vertrauensvolle, humorvolle, freundliche Atmosphäre geschaffen, in der auf die individuelle Situation jedes einzelnen Kindes/ Jugendlichen eingegangen wird.

Die Betreuerin ist sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und hinterfragt und reflektiert die eigene tägliche, pädagogische Arbeit, um z.B. das Verhalten in Bezug auf das Kind/ den Jugendlichen neu auszurichten. Es wird Gelassenheit und Vertrauen in die eigene Entwicklungskraft des Kindes/Jugendlichen gezeigt.

Die Betreuerin beobachtet und begleitet das Kind/den Jugendlichen in seiner Entwicklung und holt es/ ihn da ab, wo es/er steht. Es werden die Bedürfnisse des Kindes/Jugendlichen, seine Interessen und individuellen Besonderheiten erkannt und die Betreuerin unterstützt, fördert es/ihn in seiner ganzheitlichen Entwicklung liebevoll, konsequent und verlässlich.

Die Qualität der Betreuung ist durch regelmäßig, halbjährlich stattfindende Hilfeplangespräche, der kontinuierlichen Erstellung von Dokumentationen bzw. Erstellung und Überprüfung eines Erziehungsplanes gewährleistet.

Die Betreuerin legt Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie, der Schule bzw. dem Ausbildungsplatz. Durch regelmäßige Besuche durch einen Koordinator wird die Lebensgemeinschaft unterstützt und begleitet. Hilfreich und angestrebt sind auch die Vernetzung und der Austausch mit dem zuständigen Jugendamt, Therapeuten, Ärzten und mit anderen Betreuungsstellen des Trägers.

Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen ist selbstverständlich.

Elternarbeit

Für die Kinder/Jugendlichen ist die Identitätsentwicklung essentiell um ihre eigene Biografie zu bearbeiten. In den Aufnahme-Hilfeplangesprächen und den weiteren HPGs wird, wenn möglich, die Kooperation mit der Herkunftsfamilie (Eltern, Geschwister) besprochen und vereinbart, so dass diese miteinbezogen wird in wichtige Entscheidungen und die Zukunftsplanung für ihr Kind. Dazu gehört auch die Regelung von Besuchs- und Telefonkontakten.

Die leiblichen Eltern können wertvolle Informationen über die Entwicklung ihres Kindes beitragen und durch eine gelungene Zusammenarbeit die weitere Entwicklung fördern. Besuchs- und Telefonkontakte zwischen leiblichen Eltern und Kindern können dabei hilfreich genutzt werden, und ebenso der niedrigschwellige Austausch zwischen leiblichen Eltern und Betreuerin. Im Falle unterschiedlicher Vorstellungen oder Konflikte kann die Koordination jederzeit vermittelnd und/oder beratend eingeschaltet werden.

Beschwerdemanagement

Mit einer offenen und reflektierenden Haltung der Betreuerin soll den Jugendlichen ermöglicht werden, aufkommende Unzufriedenheit zu äußern und zu kommunizieren. Ziel ist es, in reflektierenden Gesprächen bestehende Probleme gemeinsam zu lösen und neue Vereinbarungen zu treffen.

Für eine möglichst objektive Betrachtung bestehender Probleme wird ggf. eine neutrale Person (z.B. Koordinator) hinzugezogen, um eine konstruktive Lösung zu erzielen. Außerdem haben die Kinder/Jugendlichen die Möglichkeit der Beschwerde bei den regelmäßigen 14-tägigen Besuchen des Koordinators. Sie können auch entsprechend telefonische Kontakte aufnehmen, ohne dass die Betreuerin während der Telefonate zugegen ist. Ebenso steht ihnen die Möglichkeit offen, sich schriftlich oder telefonisch an Koordinator, Jugendamt, Vormund, Kontaktpersonen aus der alten Umgebung und Eltern zu wenden.

Jedes Kind/jeder Jugendliche erhält zu Beginn der Betreuung ein Informationsblatt mit seinen Beschwerdemöglichkeiten und Rechten. Grundsätzlich werden alle Beschwerden von demjenigen, an den die Beschwerde herangetragen wird, aufgezeichnet und an den QM-Beauftragten weiterleitet, der ab hier den weiteren Verfahrensgang steuert.

Partizipation

Es ist der Betreuungsstelle ein Anliegen, alle Ereignisse, Vorhaben und Entscheidungen, welche die Kinder/Jugendliche betreffen, mit diesen zu besprechen, sie an Entscheidungen zu beteiligen und im Konfliktfall zu einer möglichst einvernehmlichen und pädagogisch sinnvollen Lösung zu kommen.
Die Kinder/Jugendlichen, die in der Betreuungsstelle leben, werden über ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten informiert. Sie können diese aktiv ausüben.
Das Beteiligungskonzept, die Partizipation, wird vom Träger und der Leitung aktiv gefördert und unterstützt.
Im Sinne der Partizipation werden die Kinder/Jugendlichen bzw. deren gesetzliche Vertreter mit Beginn der Betreuung nach ihren Zielvorstellungen und Wünschen befragt. 
Diese fließen in die Hilfeplanbesprechung mit ein. Das Ergebnisprotokoll, mit den vereinbarten Zielen, wird nach Erhalt allen Beteiligten, einschließlich den Kindern/Jugendlichen, zur Verfügung gestellt und mit ihnen nachbesprochen.
Die Betreuerin bespricht aktuelle Maßnahmen im Betreuungsalltag mit den Kindern/Jugendlichen unter Einbezug ihrer Vorstellungen, so dass diese sie möglichst verstehen können. Die Prozessverantwortung bleibt dabei bei der Betreuerin.
Der Entwicklungsbericht wird mit den Kindern/Jugendlichen besprochen.

Qualitätssicherung

Im Erziehungsalltag wird stetig sowohl der aktuelle wie der langfristige, pädagogische Bedarf des Kindes/des Jugendlichen im Auge behalten. Dabei können die Meinungen von Betreuerin und Jugendlichen durchaus divergieren. Das aktuelle Vorgehen orientiert sich dann an dem vordergründigen Ziel. Dieses spontan zu erkennen, ist eine besondere Herausforderung. Dennoch bleibt die übergeordnete Zielsetzung / Leitlinie im Hintergrund präsent. Die Reflexion des pädagogischen Handelns im Nachhinein ist deswegen sehr wichtig, um die Qualität der Betreuung zu gewährleisten und das Wohl des Betreuten und die Erziehungsziele im Blick zu behalten.

Hierzu wird die Betreuerin durch den Koordinator des Trägers beraten und zusätzlich durch einen Supervisor fachlich begleitet. Ein möglichst enger Austausch und Absprachen mit Erzieher/innen und Lehrer/innen der Kindergärten und Schulen werden regelmäßig durch die Erziehungsstelle gepflegt.

Die Qualität wird sichergestellt durch:

  • in der Regel 14-tägige Besuche und Beratungsgespräche mit der Koordination vor Ort sowie bei Bedarf durch zusätzliche Telefonate und E-Mail-Austausch
  • bei Aktivitäten und Gesprächen der Kinder und Jugendlichen mit dem Koordinator auch außerhalb der Betreuungsstelle
  • regelmäßige Einzelsupervision und kollegiale Intervision
  • Entwicklungsberichte / Hilfeplanung
  • Fortbildungen
  • Dokumentationen

Gesetzliche Grundlage

Das Betreuungsangebot kann auf Grundlage des SGB VIII nach den §§ 34, 35a und 41 als Regelangebot mit einem Betreuungsschlüssel von 1:2 belegt werden.

Stand September 2017