Betreuungsstelle Wuppertal Schillerstraße
Das Angebot
Das Angebot der Betreuungsstelle Schillerstraße bietet individualpädagogisch betreute Einzelwohnformen für 4 Jugendliche ab 16 Jahren mit einem Stellenschlüssel von 1:2. Die Jugendlichen leben in diesem Haus in eigenen kleinen Wohnungen und werden intensiv in der Verselbstständigung begleitet. Der Betreuer wohnt in einer Wohnung innerhalb des Wohnhauses. Die Unterbringung ist für junge Menschen mit bereits vorhandenem Regelwerk und ausreichend Kompetenzen gedacht, sodass die Verselbstständigung darauf abzielt, dies zu intensivieren und zu verfeinern, sodass nach Austritt ein Einstieg in einen geregelten Alltag generiert werden kann. Aufgrund der langjährigen Erfahrung und Qualifikation des Betreuerteams, die im Weiteren beschrieben sind, gilt dieses Angebot auch für Jugendliche mit besonderen Bedarfen und unbegleitete minderjährige Ausländer.
Aufnahmen erfolgen nach § 34 SGB VIII, auch in Verbindung mit § 41 SGB VIII und nach Absprache mit der erlaubnisgebenden Behörde auch in Verbindung mit § 35a
SGB VIII.
Grundsätzlich setzt die Aufnahme einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung durch die Personensorgeberechtigten und eine Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII voraus.
Die Anwendung des § 72a SGB VIII ist obligatorisch.
Der Standort
Die Stelle liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Haltestelle Hammerstein der Wuppertaler Schwebebahn, die die gesamte Talachse der Stadt Wuppertal verbindet, so dass Geschäfte, zahlreiche Schulen und Einrichtungen der beruflichen Bildung gut erreichbar sind. Es besteht ein gutes Netzwerk zu Schulen und Einrichtungen der Integration mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten.
Wie fast überall in Wuppertal findet sich auch im Stadtteil Vohwinkel eine multikulturelle und von allen Bevölkerungsschichten durchmischte Anwohnerschaft. Die Wuppertaler Nordbahntrasse ist schnell zu erreichen und bietet von hier aus zahlreiche Sport- und Freizeitmöglichkeiten.
Die Betreuungsstelle
Das Haus ist ein gründerzeitliches 8-Parteien-Wohnhaus, in dem auch der Betreuer in einer Wohnung lebt. Es ist somit möglich, dass die jungen Menschen hier einen Betreuer aufsuchen können, der für akute Belange und Fragen verfügbar ist; grundsätzlich sind Kernpräsenszeiten den Betreuten bekannt und mit Ihnen vereinbart. Im Erdgeschoss des Wohnhauses befindet sich rechts die Betreuerwohnung.
Im Erdgeschoss links liegt ein Apartment plus Küche und Badezimmer für die Verselbstständigung eines jungen Menschen. In der dritten Etage des Wohnhauses bietet ein Apartment inklusive Küche und Badezimmer einen weiteren Platz für die Betreuung eines jungen Menschen.
Auf derselben Etage befindet sich links gelegen eine 3 Zimmer Wohnung, in der zwei männliche Betreute in einer Wohngemeinschaft leben können. Die Wohnung ist ausgestattet mit einer Küche und einem Badezimmer zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie zwei Zimmer und einem Gemeinschaftsraum.
Die Betreuer
Das Betreuungsangebot wird von einem Diplom- Sozialarbeiter geleitet, der sich bereits während seines Studiums auf ADHS und Störungsbilder des Jugendalters spezialisiert hat. Es stehen weitere weibliche Fachkräfte ergänzend zur Verfügung.
Das Betreuerteam profitiert von langjährigen Erfahrungen in der Jugendhilfe und ist fachlich – pädagogisch umfangreich aufgestellt, um die teils prägende Vita des jeweiligen jungen Menschen zu verstehen und dementsprechend zu agieren.
Es finden direkter fachlicher Austausch und Teamsitzungen zu den Bedarfen und Entwicklungen der Betreuten statt. Ebenso nehmen alle Betreuenden regelmäßig an internen sowie externen FB teil. Angeboten wird eine vollstationäre Unterstützung durch ein beständiges Betreuerteam, die den Jugendlichen ein intensives Beziehungsangebot anbieten. Der im Haus lebende Betreuer, dient den Jugendlichen als verlässlicher Ansprechpartner und bietet den Jugendlichen einen geschützten und strukturierten Rahmen. Durch die gemischt-geschlechtliche Betreuung bietet die Betreuungsstelle Schillerstraße, gesellschaftsrelevante Impulse in unterschiedlich einfordernden Lebensprozessen. Empathisch-authentisch pädagogisches Arbeiten setzt die Polarität von Nähe und Distanz als prozessorientiertes Ziel voraus.
Der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit ist, die jungen Menschen in ihrer autonomen und partizipativen Lebensplanung so aufzustellen, dass sich das Erarbeiten von Zukunftsaussichten und die Übernahme von Selbstverantwortung, bestmöglich alleininitiativ entwickelt.
Dennoch erfolgt die Unterstützung bei allen Belangen der jungen Menschen kontinuierlich und bedarfsorientiert.
Pädagogisches Leitbild
Das Betreuungsangebot der Betreuungsstelle Schillerstraße stellt den jungen Menschen mit seinen Wünschen und Bedürfnissen in den Fokus der gemeinsamen Arbeit. Ziel ist es, den jungen Menschen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Der Leitgedanke zur Umsetzung zu einer ganzheitlichen Entwicklung des jungen Menschen basiert dabei auf dem Gedanken des Forderns und des Förderns.
Vorhandene Ressourcen sollen erkannt und deren Entwicklung unterstützt und somit gestärkt werden.
Betreuungsziele
Übergeordnetes Ziel ist immer, die jungen Menschen zu verselbständigen und mit einer positiven Zukunftsperspektive zu entlassen.
Grundlage aller Ziele bildet der Hilfeplan, in dem der junge Mensch seine Ziele und Wünsche in der Betreuungssituation nach dem Prinzip der Partizipation mitgestaltet. Die notwendigen Regeln des Zusammenlebens werden gemeinsam erarbeitet und verabredet, somit entsteht Selbstwirksamkeit.
Mit Hilfe von personenzentrierter-individuell pädagogischer Methodik fördert und fordert die Betreuungsstelle Schillerstraße durch Einüben von lebenspraktischen sowie realitätsbezogenen Handlungsstrategien die schrittweise Verselbständigung ihrer Bewohner.
Leistungskurzbeschreibung
- Gesellschaftsrelevante Identifikationsmöglichkeiten in unterschiedlich einfordernden Lebensprozessen
- Angebot einer tragfähigen, positiven Beziehung zu den Betreuern
- Schaffung eines selbstgestalteten Zuhauses
- Einüben des Einhaltens von Absprachen und Regeln, einschließlich der verantwortungsbezogenen Übernahme von übertragenen Aufgaben
- Förderung der Selbstständigkeit der Jugendlichen
- Nähe und Distanz werden als prozessorientiertes Ziel angesehen und können durch die räumliche Aufteilung konsequent eingeübt werden
- Aufbau einer positiven Erlebnisfähigkeit
- Aufbau und Integration eines eigenen tragfähigen sozialen Netzwerks
- Unterstützung bei der Organisation der täglichen Abläufe und Förderung konstruktiver Tagesstruktur
- Entwicklung und Anleitung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
- Hilfe und Begleitung in medizinischen finanziellen und rechtlichen Belangen
- Förderung der gesundheitlichen Eigenwahrnehmung und Verantwortung
- individuelle Förder- und Entwicklungsziele sowie deren Dokumentation und Evaluation
- Entwicklung im Umgang mit Finanzen
- Unterstützung bei Schulabschlüssen, Berufsfindung und Ausbildungsplatzsuche
- Unterstützung bei Ämtergängen
- Unterstützung in Angelegenheiten des Asylverfahrens
- Unterstützung beim Erlernen der Sprache
- gute Anbindung an gängige Institutionen und relevanten Netzwerken
- Unterstützung bei der Wohnungssuche
Aufnahmekriterien
Da die Verselbstständigung einen bereits abgeschlossenen Entwicklungsstand impliziert, werden junge Menschen aufgenommen, wenn sie den nötigen Reifegrad für die Vorbereitung und Verselbstständigung in einen Regelalltag erlernen wollen und können. Hier ist ein Abgleich der Bedarfe, Ressourcen und individuellen Voraussetzungen Grundlage des Aufnahmeverfahrens.
Ein Kennenlernen der Betreuungsstelle und Abwägen der Passung zwischen den Jugendlichen und dem Betreuerteam ist obligatorisch.
Bei bekanntem Drogenkonsum und entsprechender Symptomatik des jungen Menschen, die die Kooperativität im pädagogischen Prozess verändern, ist ein qualifizierter Entzug und folgend die ausdrückliche Bereitschaft zu einer Drogentherapie zwingend Aufnahmevoraussetzung. Da die Schillerstraße keine Barrierefreiheit bietet, können jungen Menschen mit körperlichen Einschränkungen, welche insoweit vorhanden sind, dass ein barrierefreier Zutritt der Räumlichkeiten unabdingbar ist, nicht aufgenommen werden.
Weiblichen Betreuten wird durch die Betreuung im eigenen Wohnraum ein besonderer Schutz zuteil.
Bei der Aufnahme und Betreuung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund und „unbegleiteten Minderjährigen Ausländern“ wird eine enge Zusammenarbeit mit Jugendamt und ggf. Vormund vorausgesetzt. Hierbei wird von bereits bestehenden Netzwerken partizipiert.
Dem Leitbild folgend strebt die Betreuungsstelle bei den Jugendlichen eine Bewahrung ihrer kulturellen Identität an, erwartet aber auch kulturelle Offenheit im vorliegenden System. Ein besonderes Augenmerk gilt der sprachlichen Entwicklung und der möglichst schnellen schulischen Anbindung mit gutem Netzwerk.
Des Weiteren gilt es, Defiziten körperlicher und seelischer Art gerecht zu werden. Eine Integration der Jugendlichen durch Schulbesuch, sinnvolle Freizeitbeschäftigungen und förderliche soziale Kontakten wird schnellstmöglich angestrebt. Erfahrungsgemäß partizipieren die Jugendlichen in hohem Maße voneinander in den Bereichen kultureller Wertschätzung, Spracherwerb, Umgang mit verschiedensten Weltanschauungen und der Entwicklung sozialer Kompetenzen.
Beendigung der Maßnahme/ Entlassmanagement
Die aufgenommenen Jugendlichen werden mit Erlangung der Volljährigkeit nach §41 im stationären Rahmen weiterbetreut.
Voraussetzung für einen geregelten und begleiteten Auszug bei volljährigen Jugendlichen sind die im Hilfeplan festgelegten Zielvoraussetzungen zur Sicherung der Verselbständigung, wie beispielsweise:
- Es muss ein geeigneter Wohnraum zur Verfügung stehen. Ohne Wohnraum wird kein Entlass-Management initiiert, da bei fehlender Ressource Obdachlosigkeit droht.
- Gelder zur Sicherung des Lebensunterhalts müssen bewilligt sein
- Der Jugendliche ist im Besitz eines eigenen Kontos
- Der Jugendliche arbeitet aktiv mit und hat während des Betreuungszeitraum ausreichend Erfahrung in der Lebenspraxis gewonnen
- Verständnis, welche Institutionen (Jobcenter, Sozialamt, BAföG-Amt, Ärzte) zuständig sind
- Ggf. wird eine gesetzliche Betreuung zur Unterstützung in definierten Lebensbereichen angeregt
Aufgrund fehlender Mitwirkung des jungen Menschen, bei unabgesprochenem Fernbleiben der Betreuungsstelle und bei initiiertem Abbruch muss eine vorzeitige Beendigung der Maßnahme erfolgen.
Elternarbeit
Träger - und Betreuerhaltung ist, dass das Herkunftssystem der Jugendlichen einen sensiblen und respektvollen Umgang erfährt. So ist ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Herkunftssystem, sofern dieses möglich ist.
Soweit möglich und sinnvoll, werden die Eltern in die pädagogische Arbeit der Betreuungsstelle und Entscheidungen einbezogen. Der Umfang wird im Rahmen der Hilfeplangespräche festgelegt.
Für die Identitätsentwicklung des jungen Menschen ist es wichtig, sich mit seinem Herkunftssystem auseinander zu setzen. Die Erfahrung zeigt, dass die Jugendlichen die Erlaubnis der Herkunftsfamilie benötigen, um sich in der Betreuungsstelle wohlfühlen zu können, ebenso soll Loyalitätskonflikten der Betreuten so entgegengewirkt werden. Zur Auseinandersetzung der Jugendlichen mit ihrer Vergangenheit gehört die direkte Arbeit mit den Eltern durch Informationsaustausch, Biografie-Arbeit und der situationsangemessene Kontakt zum Herkunftssystem. Es werden aber auch Ablöseprozesse unterstützt, wenn der Kontakt zum Herkunftssystem nicht möglich ist. Besuchskontakte können bei Bedarf auf Anfrage begleitet werden.
Partizipation
Die Jugendlichen gestalten ihre Betreuung und Lebenswelt im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit und sollen diese mitbestimmt erfahren. Entwicklungs- und altersadäquat werden die Jugendlichen mit in die Alltagsgestaltung, Wochenplanung und Freizeitgestaltung einbezogen. Das pädagogische Handeln wird mit den Jugendlichen regelmäßig reflektiert. Sie werden weiterhin nach ihren Wünschen und Interessen bezüglich der anstehenden Hilfeplanung befragt, welche im Entwicklungsbericht dokumentiert und im HPG thematisiert werden.
Alle Ereignisse, Vorhaben und Entscheidungen, die die Jugendlichen betreffen, werden mit diesen besprochen. Die Jugendlichen werden von Beginn an ausführlich über ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten informiert.
So wird sichergestellt, dass sie diese Möglichkeit auch im vollen Maße in Anspruch nehmen können. Die individuellen Wünsche und Vorstellungen des Heranwachsenden fließen unmittelbar in die Hilfeplangespräche und Zukunftsplanung mit ein. Das Hinführen zu partizipativem Denken und Handeln wird gefördert und unterstützt, sodass sich der Prozess verinnerlichen kann und bestmöglich dazu führt, die Handlungsregulation eigenständig zu praktizieren.
Diese Grundlage ermöglicht den zu Betreuenden, ein Gefühl dafür zu bekommen autonom zu agieren und hilft der Persönlichkeitsentfaltung sowie der Stärkung der Selbstwirksamkeit. Die gewonnene Eigenwahrnehmung und das aktive Mitgestalten, wirken sich positiv auf den Entwicklungsprozess aus.
Beschwerdemanagement
Die Jugendlichen wissen über die Möglichkeiten und Wege einer Beschwerde und werden im Prozess der Beschwerde begleitet. Es werden alle relevanten Kontaktdaten der Koordination, Jugendämter und Vormünder sowie dem internen Kinderschutz zur Verfügung gestellt. Der freie Zugang zu Telefon und Internet wird gewährt und selbst bestimmtes Vortragen der Beschwerde wird ermöglicht. Die Eltern/Vormund werden umgehend über die Beschwerde in Kenntnis gesetzt.
Die Betreuerinnen ihrerseits befinden sich durch gemeinsam stattfindende Teamsitzung jederzeit auf dem aktuellen Stand bzgl. der Lebensbewältigung des zu Betreuenden sowie dessen Probleme und Spannungen im Betreuungsverlauf - innerhalb sowie außerhalb der Betreuungsstelle. Bei Konflikten zwischen Betreuerinnen und den jungen Menschen kann die Koordination intervenieren.
An dieser Stelle wird auf die Trägerkonzeption und das Schutzkonzept verwiesen, welches gerne auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
Qualitätssicherung
Die Qualität der Arbeit wird sichergestellt durch
- Besuche und Beratungsgespräche mit der Koordination mehrmals monatlich
- Die Koordination steht in Krisensituationen vor Ort zur Verfügung
- Austausch mit dem zuständigen Jugendamt/Entwicklungsberichte/ Hilfeplan
- Kollegiale Supervision bzw. Einzelsupervision
- Austausch mit anderen Betreuungsstellen der Quo Vadis-Jugendhilfe
- trägerinterne Fortbildungen und externe Fortbildungen zu pädagogischen Schwerpunktthemen
- Dokumentation
Stand Dezember 2024