Betreuungsstellen - Inlandsmaßnahmen

Quo Vadis Jugendhilfe Betreuungsstellen Inlandsmassnahmen
Quo Vadis Jugendhilfe Betreuungsstellen Clearing Time out
Quo Vadis Jugendhilfe Betreuungsstellen Erlebnispädagogik
Quo Vadis Jugendhilfe Betreuungsstellen Auslandsmaßnahmen
Quo Vadis Jugendhilfe Betreuungsstellen Sonderprojekte


Individualpädagogische Betreuungsstelle Wuppertal-Unterbarmen

Das Angebot
Das Angebot richtet sich an 4 männliche Jugendliche ab 14 Jahren, die nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können und eines dauerhaften Bezugsrahmens bedürfen.
In Einzelfällen gilt dieses Angebot auch für jüngere Jugendliche, wenn die Fallgestaltung erkennen lässt, dass dieses Setting den Anforderungen des jungen Menschen entspricht. Eine hohe Anzahl an gescheiterten HzE-Maßnahmen, diverse Beziehungsabbrüche und eine lange Jugendhilfe-Vita prägen die Lebensläufe der Zielgruppe. Die Unterbringung kann bis ins frühe Erwachsenenalter und bis zur Erreichung der größtmöglichen Selbstständigkeit erfolgen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung gilt dieses Angebot auch für „Jugendliche mit Migrationshintergrund“ und „Unbegleitete minderjährige Ausländer“:
Aufnahmen erfolgen nach $34 SGB VIII, auch in Verbindung mit §41 SGB VIII und nach Absprache mit der erlaubnisgebenden Behörde auch in Verbindung mit §35a SGB VIII.
Grundsätzlich setzt die Aufnahme einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung durch die Personensorgeberechtigten und eine Hilfeplanung nach §36 SGB VIII voraus.
Die Anwendung des § 72a SGB VIII ist obligatorisch.

Ausschlusskriterien
Jugendliche, deren Vita ein hohes Aggressionspotenzial erkennen lassen, die pädagogisch nicht zu erreichen sind und aufgrund von ausgeprägten Bindungsstörungen im angebotenen Kleingruppensetting nicht erreichbar erscheinen, können ebenso wenig aufgenommen werden wie junge Menschen mit nachweisbarer sexueller Übergriffigkeit im Kontext zum Betreuungsangebot.
Bei erkennbarem Drogenkonsum an der Grenze zum pathologischen ist möglicherweise ein qualifizierter Entzug und folgend die ausdrückliche Bereitschaft zu einer Drogentherapie zwingend Aufnahmevoraussetzung.

Der Standort
Die Betreuungsstelle ist dem Stadtteil Wuppertal-Barmen zugehörig und im Quartier Kothen beheimatet. Sie liegt an der östlichen Grenze zum Stadtteil Wuppertal Elberfeld. Beide Stadtzentren sind gleichermaßen gut zu erreichen.
Gelegen an einem steilen Hang, eröffnen sich Ausblicke hinunter auf das städtische Leben entlang der Wuppertaler Talachse mit seiner weit über die Grenzen Wuppertals bekannten Schwebebahn.
Während der alte, seit dem Gründungsjahr genutzte Teil des Friedhofs (von der Natursteinmauer, die diesen alten Teil abgrenzte, sind bis heute Reste erhalten) über ein – damals übliches – streng geometrisches Wegenetz verfügt, wurde bei den Erweiterungen von dieser Vorgabe abgerückt und stattdessen gewundene Wege gestaltet, die sich an die vorhandene Topografie anpassen.
Oberhalb der Betreuungsstelle befinden sich landschaftlich, parkähnliche Erweiterungen mit einem kleinen Teich, großzügigen Rasenflächen und alten Baumbeständen. Diese sollten den Charakter als Parkanlage unterstreichen, die neben der Nutzung als Ruhestätte auch als Erholungsraum für die Stadtbevölkerung dient. Angrenzend befindet sich der Kothenerbusch mit vielen Sportmöglichkeiten. Alle sozialen und kulturell relevanten Einrichtungen wie Schulen, Jugendhäuser, Sportvereine etc., sind für die Jugendlichen bequem fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln in 5 Minuten zu erreichen.

Die Betreuungsstelle
Das Gebäude in Wuppetal-Unterbarmen ist von QuoVadis Jugendhilfeprojekt GmbH angemietet und nach Kernsanierung im Jahr 2022 erstbezogen.
Das 4-geschossige Haus (EG, 1.,2. + 3. Etage) bietet für die Intensivgruppe ab der 1. Etage über 3 Etagen Platz für 5 Jugendliche in freundlichen und tageslichtdurchfluteten Einzelzimmern, die neben einer ansprechenden Standartausstattung individuell gestaltet werden können. Die Jugendlichen sind ausdrücklich aufgefordert, mit Unterstützung der Betreuer, die Zimmer zu ihrem Wohlfühlbereich zu machen.
Die Planung zur Nutzung des Erdgeschosses ist noch nicht abgeschlossen. Die aktuell nicht genutzte Wohnfläche soll perspektivisch jungen Menschen (Alter 16+) zur Verfügung stehen, die sich ihres Reifegrades entsprechend in eigenem Wohnraum erproben sollen und wollen, ohne die Sicherheit einer engbegleiteten Betreuungssituation aufgeben zu müssen.
Dreh- und Angelpunkt des pädagogischen und auch des zwischenmenschlichen Lebens bildet die 1. Etage. Neben einem Betreuerzimmer, einem Badezimmer und dem Büro befindet sich hier vor allem das große Gemeinschaftszimmer und die angrenzende Küche als Mittelpunkt des pädagogischen und sozialen Lebens.
Jeweils 2 junge Menschen teilen sich auf jeder Etage ein modernes Badezimmer, was den alltäglichen Abläufen sehr entgegenkommt.

Die Betreuer
Den 2 leitenden Pädagogen der Betreuungsstelle, die nur im Bedarfsfall (krankheitsbedingte Ausfälle, Schulungen usw.) in den Schichtbetrieb eingebunden sind, stehen erfahrene, pädagogisch qualifizierte Mitarbeiter:innen, die zudem über eine, der Zielgruppe gerecht werdenden persönlichen Eignung verfügen, den anvertrauten jungen Menschen 7/24 zur Verfügung.
Die Mindestmitarbeiter:innen-Zahl für den Schichtdienstbetrieb beträgt 4,5 Fachkräfte.
Die Aufgaben der leitenden Pädagogen, in Absprache mit der Koordination, umfasst insbesondere:

  • die Verantwortung in Absprache für die Umsetzung der Hilfepläne und Umsetzung des pädagogischen Angebots
  • die Steuerung der Betreuer:innen
  • die Erstellung der Dienstpläne
  • die monatlichen Falldokumentationen
  • die Umsetzung der Elternarbeit und
  • die notwendige Kommunikation mit allen, am jeweiligen Hilfeprozess beteiligten Personen

Das Leitbild
Die begleiteten Jugendlichen werden im Sinne eines humanistischen Weltbildes als eigenständige Persönlichkeiten betrachtet, die in ihrer bisherigen Biografie besondere Belastungen und Krisen erfahren haben. Die pädagogische Grundhaltung der Betreuungsstelle setzt sich aus Wertschätzung, Akzeptanz, Empathie und Kongruenz zusammen. Mit dieser Grundhaltung verwoben sind transparente Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten sowie Beteiligungsrechte der Jugendlichen. Die Mitarbeiter: innen sind angehalten, auf der Grundlage von Offenheit und Transparenz die pädagogische Arbeit eine fortlaufende Verbesserung und Qualität zu entwickeln.

Die Ziele und pädagogischen Ansätze
Die Arbeit ist lösungsorientiert geprägt und berücksichtigt bereits gebildete Ressourcen des Jugendlichen.
Die pädagogische Zielsetzung besteht darin, jungen Menschen aus schwierigen Lebensumständen zu einer selbstbestimmten Lebensbewältigung zu verhelfen. Neben der notwendigen schulischen und beruflichen Bildung sieht die Betreuungsstelle die Entwicklung von sozialen Kompetenzen und ggf. die therapeutische Aufarbeitung individueller Problemstellungen als unerlässlich an. Eine enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Therapeuten und anderen Kooperationspartnern wird angestrebt.
Die Planung des Betreuungsrahmens und -prozesses richtet sich nach dem Ressourcenstatus des jungen Menschen und nach den Maßgaben des Hilfsplangespräche sowie dessen Fortschreibung. Die Betreuer möchten den Jugendlichen befähigen, folgende Ressourcen sein Eigen zu nennen:

  • Stärkung des Selbstbewusstseins und Aufbau eines positiven, realistischen Selbstwertgefühls
  • Aufbau sozialer Kompetenzen
  • Erlernen von lebenspraktischen Fähigkeiten
  • Entwicklung von Moral und Bewusstsein für Werte
  • Umgang mit Konflikten, Frustration und Schwierigkeiten erlernen
  • Förderung der sprachlichen, kognitiven, motorischen, emotionalen und künstlerischen Fähigkeiten
  • Regelmäßige Schulbesuche, Ausbildung
  • Gezielte Freizeit- und Feriengestaltung
  • Verselbständigungen

Die jungen Menschen erhalten praktische und pädagogische Anleitung zur Einübung von Versorgung und Verselbständigung im Alltag.
Im Blickpunkt der Förderung steht die Entwicklung sozialer Kompetenz und die schulische und berufliche Integration.
Die Betreuer beobachten, begleiten, unterstützen die zu Betreuenden und motivieren sie zur aktiven Teilnahme an der Gestaltung hin zu einer selbstbestimmten Persönlichkeit. Die Möglichkeit der Auseinandersetzung mit differenzierten Gewohnheiten, Meinungen, Werten, Prägungen und Glaubensrichtungen bilden die Basis für eine Befähigung zu eigenständiger und verant-wortlicher Lebensführung.

Zur Aufnahme von „Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ und „Unbegleiteter minderjähriger Ausländer“
Bei der Betreuung der Jugendlichen wird eine enge Zusammenarbeit mit Jugendamt und Vormund vorausgesetzt. Hierbei wird von bereits bestehenden Netzwerken partizipiert.
Dem Leitbild folgend strebt die Betreuungsstelle bei den Jugendlichen eine Bewahrung ihrer kulturellen Identität an. Ein besonderes Augenmerk gilt der sprachlichen Entwicklung und der möglichst schnellen schulischen Anbindung. Hier gibt es bereits engen Kontakt mit dem ansässigen Internationalen Bund.
Zusätzlich wird wöchentlich nach Bedarf „Inhouse“ Nachhilfe angeboten.
Des Weiteren gilt es, gesundheitlichen Defiziten körperlicher und seelischer Art gerecht zu werden.
Eine Integration der Jugendlichen durch Schulbesuch, Unterbringungen in Sportvereinen, Besuche von Kontaktcafés wie z.B. „Café Swanse“ in Wuppertal wird schnellstmöglich angestrebt.
Erfahrungsgemäß partizipieren die Jugendlichen im hohen Maße voneinander in den Bereichen kultureller Wertschätzung, Spracherwerb, Umgang mit verschiedensten Weltanschauungen und der Entwicklung sozialer Kompetenzen.

Elternarbeit
Eine Zusammenarbeit mit der jeweiligen Herkunftsfamilie wird angestrebt. Voraussetzung hierfür ist, dass dieses von allen Parteien gewünscht wird und auch möglich ist. Die Betreuungsstele bemühet sich bestehende Differenzen zwischen dem Jugendlichen und seinen Eltern abzubauen. Die Eltern werden über die Entwicklung ihres Kindes in regelmäßigen Abständen informiert. Die Betreuer versuchen Besuchskontakte wieder aufleben zu lassen oder bereits bestehende Besuchskontakte auszuweiten. Eine regelmäßige Absprache vor, sowie nach dem Besuchskontakt, findet statt. Im Umgang des Jugendlichen mit seinen Eltern sowie der Eltern mit ihrem Kind legen die Betreuer gemeinsam Verhaltensregeln fest, die beispielsweise in Konfliktsituationen von beiden Seiten angewendet werden können. Eine Fortführung der pädagogischen Arbeit mit dem Jugendlichen versuchen die Betreuer den Eltern zu vermitteln. Bei einem Aufenthalt über einen längeren Zeitraum (wie z.B. Schulferien) wird regelmäßig um Rückmeldung des Jugendlichen sowie deren Eltern gebeten.
Die Koordination des Trägers bzw. die leitenden Pädagogen informieren die Eltern über die von der Betreuungsstelle mit dem Jugendamt angedachten Erziehungspläne und über die nächsten Entwicklungsschritte, die als Ziele im Hilfeplan verankert werden könnten.
Über Partizipations- und Beschwerderecht ihres Kindes werden sie informiert.

Qualitätssicherung
Der Koordination des Trägers obliegt die Dienst- und Fachaufsicht. Diese übernimmt die koordinativen Aufgaben der Betreuungsstelle Unterbarmen, wie z.B. Teilnahme an Teamsitzungen (fakultativ), Einzelgespräche mit Mitarbeitern, Einzelgespräche mit Jugendlichen, HPG-Teilnahme und die Anbahnung bei Neuaufnahmen bei den Jugendämtern, usw.
Die Koordination des Trägers und die Leitung der Betreuungsstelle halten regelmäßigen Kontakt zum Helfersystem (Jugendamt, Vormund, Eltern, Lehrer, etc.).
Die Qualität der Betreuung ist durch die in der Regel 14-tägige Besuche der Koordination, wöchentliche Teamsitzungen, halbjährlich stattfindende Hilfeplangespräche, der kontinuierlichen Erstellung von Dokumentationen bzw. Erstellung und Überprüfung eines Erziehungsplans gewährleistet.
Der Erziehungsplan wird gemeinsam mit dem Jugendlichen und Jugendamt entwickelt und in regelmäßigen Abständen mit ihm und dem Jugendamt besprochen. Des Weiteren finden regelmäßige Einzelgespräche des Koordinators mit den zu Betreuenden statt. Zeigt der Jugendliche Schwierigkeiten in der Lebensbewältigung, so initiiert die Koordination oder die Leitung gegebenenfalls ein Fachgespräch mit dem Jugendamt.
Des Weiteren kann die Koordination in Form einer Fallanalyse des Jugendlichen bei unterschiedlichen pädagogischen Ansichten im Team, zur weiteren Vorgehensweise zum Wohle des Jugendlichen unterstützen.
Die leitenden Pädagogen der Betreuungsstelle dokumentiert die Vorgänge und die pädagogische Arbeit mit den zu Betreuenden zusätzlich durch Monatsberichte an die Koordination des Trägers.
Bei Anzeichen für potenzielle Kindeswohlgefährdung sowohl innerhalb der Betreuungsstelle, aber auch an anderen „Orten“, an dem sich die zu Betreuenden aufhalten, sind die Fachkräfte aufgefordert sich umgehend an die leitenden Pädagogen der Betreuungsstelle, die Koordination, bzw. die Einrichtungsleitung des Trägers zu wenden. Diese wird offen und transparent den 8a-Beauftragten hinzuziehen.
Die weitere Kommunikation zu Kostenträgern/Personenberechtigten erfolgt über die Koordination, bzw. die Einrichtungsleitung der und des 8a-Beauftragten bzw. unter Absprache mit diesen.
Zusätzliche Fort- und Weiterbildung werden seitens QuoVadis Jugendhilfeprojekt zur Qualitätssteigerung angeboten. Der QuoVadis-Fortbildungskatalog kann gerne auf Anfrage an die öffentlichen Bedarfsträger/Jugendämter ausgereicht werden.

Anbahnung und zentrales Anfragenmanagement (ZAM)
Das zentrale Anfragenmanagement (ZAM) des Trägers QuoVadis sichtet Anfragen der öffentlichen Bedarfsträger/Jugendämter hinsichtlich freier Plätze und trifft eine Vorauswahl, folgend der Kriterien der jeweiligen Standortprofile.
Leitet das ZAM eine Anfrage eines Jugendamtes über die Koordination an die Betreuungsstelle weiter, vereinbart die Koordination in Zusammenarbeit mit den leitenden Pädagogen der Betreuungsstelle mit dem jeweiligen Jugendamt und Jugendlichen einen „Kennenlerntermin“.
Die Betreuer berichten über die Abläufe in der Einrichtung, welche Jugendliche dort leben, geben Einblick in das Regelwerk und Fragen nach Vorstellungen und Wünschen. Die Betreuer erklären dem Jugendlichen, dass er zur „Probe“ leben kann. Diese Probezeit erstreckt sich über einen Zeitraum von 4 Wochen.
Jeder Jugendliche durchläuft eine 4-wöchige Kennenlernphase, in der der zu Betreuende sowie die Betreuer feststellen können, ob ein Verbleib in der Einrichtung möglich und von beiden Seiten erwünscht ist. Dies ermöglicht eine möglichst hohe Falltreue.
Zu Beginn der Kennenlernphase wird dem Jugendlichen sein Partizipationsrecht erklärt. (siehe unten)

Partizipation
Die zu Betreuenden sind aktiv beteiligt bei Gestaltung der Hausregeln, Essensgestaltung, Freizeitgestaltung, Vereinswahl, kreativen Workshops (Kunstprojekte, Fotoprojekte), räumlicher Gestaltung der Gemeinschaftsräume, individueller Gestaltung ihres privaten Wohnbereichs, Tagesausflügen, Feriengestaltung etc.
Aus diesem Grunde gibt es wöchentlich eine Teamsitzung bestehend aus Jugendlichen und Betreuern.
Gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten werden in Absprache mit den Betreuern geplant und sind pädagogischer Bestandteil des Miteinanders. Alle notwendigen Regeln des Zusammenlebens werden gemeinsam erarbeitet und gestaltet. Die Jugendlichen sollen die Betreuung und Lebenswelt mitgestalten und mitbestimmt erfahren.
Hier liegt das besondere Augenmerk auf der individuellen Gestaltung eines strukturierten Tagesablaufs. Des Weiteren ist es das Anliegen der Betreuungsstelle, eine individuelle Freizeitgestaltung zu realisieren, wenn möglich mit Vereinsanbindung. Das können Sportvereine sein, freiwillige Feuerwehr, Kunstprojekte, offene Jugendtüren, etc.
Bei der von den Betreuern verantwortlich geführten, Essensgestaltung wurde beschlossen, die warme Mahlzeit in die Abendstunden zu verlegen. Aufgrund verschiedener Schulformen und Zeiten wird abends zusammen gegessen. Jeweils ein Jugendlicher und Betreuer gehen dafür täglich gemeinsam Einkaufen, nachdem man sich untereinander geeinigt hat, was zum Abendessen gewünscht ist.
Hierzu wird von Woche zu Woche gemeinsam ein Kochplan erstellt, damit jeder Jugendliche im Bilde ist und somit z.B. an Freizeitaktivitäten in Sportvereinen teilnehmen zzu können.
Mit mehr oder weniger Hilfe wird dann mit dem/der Betreuer:in zusammen gekocht. Anschließend wird die Küche von allen gereinigt. Diese „rituelle Handlung“ schult in mehreren Bereichen den Jugendlichen.
Folgende Fertigkeiten werden hierdurch geschult: Organisation, Finanzen, Kommunikation, Hygiene, Verantwortung und pro-soziales Verhalten.
Des Weiteren haben die Jugendlichen jederzeit die Möglichkeit, mittags oder in den Nachmittagsstunden die Küche für die Zubereitung einer warmen Mahlzeit zu nutzen. Auch hier wird, wenn erwünscht, der Jugendliche begleitet.
Die Wahl der Zwischenmahlzeiten wie z.B. Obst, Joghurt, Müsli, Brot, Käse, Wurst, Marmelade, etc. werden gemeinsam beschlossen.
Das Frühstück unterhalb der Woche kann aus o.g. Gründen nicht immer gemeinsam stattfinden, dennoch steht morgens im Gemeinschaftsraum ein gedeckter Frühstückstisch bereit. An den Wochenenden wird für die anwesenden Jugendlichen ein gemeinsames Frühstück angeboten.
Die zur Verfügung gestellten Sachkosten für die individuelle warme Verpflegung am Wochenende werden ausschließlich mit dem Betreuer:innen eingekauft und zubereitet.
Auch am Wochenende tragen die Betreuer:innen die Verantwortung, dass jeder Jugendliche warme Mahlzeiten bekommt. Hierbei werden die individuellen Wünsche der Jugendlichen berücksichtigt.
Die freie Verfügung über Taschengeld wird den Jugendlichen mitgeteilt.
Das Regelwerk der Einrichtung, Ruhezeiten, Reinigung der Zimmer und öffentlichen Räume, Kochpläne, Besuchskontakte, etc. ist den jeweiligen Jugendämtern bekannt und von den Jugendlichen zum Teil mitentwickelt und akzeptiert.

Beschwerdemanagement
Der zu Betreuende kann sich beschweren, kennt die Möglichkeiten und Wege und wird im Prozess der Beschwerde begleitet. Ihm werden alle relevanten Kontaktdaten wie die Telefonnummer der Koordination zur Verfügung gestellt. Der freie Zugang zu Telefon und Internet wird gewährt und alleiniges Vortragen der Beschwerde wird ermöglicht. Die Eltern/Vormund werden umgehend über die Beschwerde in Kenntnis gesetzt.
Die Betreuer ihrerseits befinden sich durch die wöchentlich gemeinsam stattfindende Teamsitzung jederzeit auf dem aktuellen Stand bzgl. der Lebensbewältigung des zu Betreuenden sowie dessen Probleme und Spannungen im „Betreuungsverlauf“ innerhalb sowie außerhalb der Betreuungsstelle. Bei „Spannungen“ zwischen Betreuer und Jugendlichen/jungen Erwachsenen kann der Koordinator gegebenenfalls ein „Klärungsgespräch“ moderieren.
An dieser Stelle wird auf die Trägerkonzeption und das Schutzkonzept verwiesen, welche gerne auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

Stand Dezember 2022